Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Gottorpstraße 8, 26122 Oldenburg |
Telefon: | 04412354444 |
Fax: | 04412353116 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Sophienstraße 27, 26180 Rastede |
Telefon: | 04402920110 |
Fax: | 04402920222 |
E-Mail: | gemeinde@rastede.de |
Anschrift: | Kirchstraße 1, 26215 Wiefelstede |
Telefon: | 04402965230 |
Fax: | 04402965199 |
E-Mail: | finanzen@wiefelstede.de |
Anschrift: | Friedrichstraße 16, 26203 Wardenburg |
Telefon: | 0440773145 |
Fax: | 0440773100 |
E-Mail: | kaemmerei@wardenburg.de |
Anschrift: | Am Brink 9, 26160 Bad Zwischenahn |
Telefon: | 04403604213 |
Fax: | 04403604444 |
E-Mail: | kasse@bad-zwischenahn.de |
Anschrift: | Rathausstraße 7, 26188 Edewecht |
Telefon: | 044059162050 |
Fax: | 04405939039 |
E-Mail: | gemeinde@edewecht.de |
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Die Universitäts- und ehemalige Residenzstadt Oldenburg zählt zu den vier Oberzentren Niedersachsens und trägt den Titel "Stadt der Wissenschaft 2009". Schon 1108 wurde Oldenburg als "Aldenburg" erstmals...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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