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Lohnsteuerhilfe Osterholz

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Am Geestweg 19, 28844 Weyhe
Telefon:042039873
E-Mail:astrid.prigge@vlh.de
Anschrift:Jasminweg 10, 27211 Bassum
Telefon:042416199153
E-Mail:nicole.hinrichs@vlh.de
Anschrift:Am Hollerfleet 25, 28355 Bremen
Telefon:04212587877
E-Mail:silke.triebold-schroeder@vlh.de
Anschrift:Scharnhorststr. 143, 28211 Bremen
Telefon:042133472723
Fax:042133472724
E-Mail:julia.breinl@vlh.de
Anschrift:Schelenkampsweg 14, 28359 Bremen
Telefon:04212433886
Fax:04212433887
E-Mail:julia.breinl@vlh.de
Anschrift:Achtern Hoff 8a, 27283 Verden
Telefon:042309540154
Fax:042309540149
E-Mail:silke.winkler@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe Waller Str.
24.34 km von Osterholz
Anschrift:Waller Str., 28219 Bremen
Anschrift:Oldenburger Str. 71, 27753 Delmenhorst
Telefon:042219718318
Fax:042219718319
E-Mail:jochen.amiabel@vlh.de
Anschrift:Gartenstr. 16, 31613 Wietzen
Telefon:050221233
E-Mail:erwin.stepper@vlh.de
Anschrift:Leipziger Str. 10a, 27777 Ganderkesee
Telefon:04222809093
Fax:04222809094
E-Mail:manfred.vogel@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe im Landkreis Osterholz? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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