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Sozialämter in Ahausen - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(20)
Sozialamt des Landkreises
0.23 km von Ahausen
Anschrift:Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:042619830
Fax:042619832199
E-Mail:sozialamt@lk-row.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr Fr 8-12 Uhr
(5)
Sozialamt
11.27 km von Ahausen
Anschrift:Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum
Telefon:04264832015
Fax:04264832050
E-Mail:samtgemeinde@sottrum.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(9)
Sozialamt des Landkreises
44.62 km von Ahausen
Anschrift:Amtsallee 7, 27432 Bremervörde
Telefon:047619832586
Fax:047619834599
E-Mail:sozialamt@lk-row.de
Öffnungs­zeiten:Di und Fr 8-12 Uhr Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Ahausen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(7)
Sozialamt
0.21 km von Ahausen
Anschrift:Große Straße 1, 27356 Rotenburg (Wümme)
Telefon:04261710
Fax:0426171189
E-Mail:stadt@rotenburg-wuemme.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8:30 - 12:00 Uhr, Do 8:30 - 18:00 Uhr
(1)
Sozialamt
8 km von Ahausen
Anschrift:Horstweg 17, 27386 Bothel
Telefon:042669831500
Fax:042669831560
E-Mail:samtgemeinde@bothel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr, Mo 14.30-18.00 Uhr
(3)
Sozialamt
8.65 km von Ahausen
Anschrift:Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel
Telefon:0426393080
Fax:0426393081809
E-Mail:info@scheessel.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(2)
Sozialamt
14.48 km von Ahausen
Anschrift:Berliner Straße 3, 27389 Lauenbrück
Telefon:04267930032
Fax:04267690
E-Mail:kontakt@sgfintel.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi, Fr 8-12 Uhr
Di 8-14 Uhr
Do 8-12 Uhr und 16-18 Uhr
(7)
Sozialamt
17.03 km von Ahausen
Anschrift:Grüne Straße 24, 28870 Ottersberg
Telefon:04205317032
Fax:04205317044
E-Mail:info@flecken-ottersberg.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-12:30 Uhr und 14-17 Uhr
Do 8:30-12:30 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 8:30-12:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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