Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme) |
Telefon: | 042619832706 |
Fax: | 042619832729 |
E-Mail: | bauamt@lk-row.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Osterholzer Straße 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck |
Telefon: | 047919300 |
Fax: | 047919301099 |
E-Mail: | wohngeld@landkreis-osterholz.de |
Anschrift: | Am Sande 4, 21682 Stade |
Telefon: | 04141120 |
Fax: | 04141121025 |
E-Mail: | bauordnungsamt@landkreis-stade.de |
Anschrift: | Hinrich-Schmalfeldt-Str. 42, 27576 Bremerhaven |
Telefon: | 04715902274 |
E-Mail: | sozialamt@magistrat.bremerhaven.de |
Anschrift: | Contrescarpe 73, 28195 Bremen |
Telefon: | 0421115 |
Fax: | 04213614033 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Rathausplatz 3-5, 22880 Wedel |
Telefon: | 04103707266 |
Fax: | 0410370788266 |
E-Mail: | t.osterloh@stadt.wedel.de |
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Zwischen Bremervörde im Norden, und Zeven im Süden liegt der Ort Sandbostel. Sehenswert in dieser idyllischen Gemeinde sind vor allem das Hüßelhus, die Bauten des ehemaligen KZ-Auffanglagers sowie...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Wohnungsamt beschreibt eine Behörde, die sich mit dem kommunalen Wohnungswesen beschäftigt. Regelmäßig ist der soziale Wohnraum neben der Wohngeldverwaltung eine zentrale Aufgabe des Wohnungsamtes.
WBS steht als Abkürzung für Wohnberechtigungsschein. Dieser berechtigt den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln finanzierten Wohnung bzw. Sozialwohnung. Die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen obliegt regelmäßig dem Wohnungsamt bzw. dem Bürgerservice der zuständigen Kommunalverwaltung.
Den staatlich geförderten Bau von Wohnungen bezeichnet man als sozialen Wohnungsbau. Dieser ist insb. für soziale Gruppen konzipiert, die den jeweiligen Wohnungsbedarf nicht am freien Wohnungsmarkt decken können. Sozialwohnungen sind allgemein belegungs- und mietgebunden.
Wohngeld beschreibt eine soziale Leistung für Bürger. Man unterscheidet zwischen Mietzuschüssen und Lastenzuschüssen. Wohngeld ist normalerweise beim zuständigen Wohnungsamt zu beantragen.
Als deutsches Gesetz für den Wohnungsbau ist das Wohnungsbindungsgesetz bekannt. Die rechtlichen Grundlagen finden in den Wohngesetzen der Länder bzw. in den jeweiligen Regelungen zur Wohnraumförderung Anwendung.
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