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Anschrift: | Hepstedter Straße 9, 27412 Tarmstedt |
Telefon: | 042838937943 |
Fax: | 042838937909 |
E-Mail: | info@tarmstedt.de |
Anschrift: | Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme) |
Telefon: | 042619830 |
Fax: | 042619832348 |
E-Mail: | ordnungsabteilung@lk-row.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Markt 4, 27404 Zeven |
Telefon: | 04281716166 |
Fax: | 04281716126 |
E-Mail: | samtgemeinde@zeven.de |
Anschrift: | Speckmannstraße 30, 28879 Grasberg |
Telefon: | 04208917521 |
Fax: | 04208917576 |
E-Mail: | info@grasberg.de |
Anschrift: | Grüne Straße 24, 28870 Ottersberg |
Telefon: | 04205317032 |
Fax: | 04205317044 |
E-Mail: | info@flecken-ottersberg.de |
Anschrift: | Bauernreihe 1, 27726 Worpswede |
Telefon: | 0479231230 |
Fax: | 0479231239 |
E-Mail: | rathaus@gemeinde-worpswede.de |
Anschrift: | Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum |
Telefon: | 04264832039 |
Fax: | 04264832050 |
E-Mail: | samtgemeinde@sottrum.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Historiker nehmen an, dass die urkundliche Ersterwähnung von Westertimke in das 14. Jahrhundert datiert. Der Ort ist unweit von Tarmstedt im Landkreis Rotenburg (Wümme) gelegen. Das Ortsbild wird von...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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