Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Markt 4, 27404 Zeven |
Telefon: | 04281716166 |
Fax: | 04281716126 |
E-Mail: | samtgemeinde@zeven.de |
Anschrift: | Hopfengarten 2, 27356 Rotenburg (Wümme) |
Telefon: | 042619830 |
Fax: | 042619832348 |
E-Mail: | ordnungsabteilung@lk-row.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Hauptstr. 30, 27446 Selsingen |
Telefon: | 042849307401 |
Fax: | 042849307555 |
E-Mail: | samtgemeinde@selsingen.de |
Anschrift: | Am Markt 11, 27419 Sittensen |
Telefon: | 0428293001636 |
Fax: | 0428293001611 |
E-Mail: | info@sg.sittensen.de |
Anschrift: | Hepstedter Straße 9, 27412 Tarmstedt |
Telefon: | 042838937943 |
Fax: | 042838937909 |
E-Mail: | info@tarmstedt.de |
Anschrift: | Untervogtplatz 1, 27383 Scheeßel |
Telefon: | 0426393081835 |
Fax: | 0426393081809 |
E-Mail: | info@scheessel.de |
Anschrift: | Am Eichkamp 12, 27367 Sottrum |
Telefon: | 04264832039 |
Fax: | 04264832050 |
E-Mail: | samtgemeinde@sottrum.de |
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Die Kleinstadt Zeven im Landkreis Rotenburg (Wümme) wurde schon im Jahre 986 als "kivinan à Heeslingen" in einem Dokument des Klosters Heeslingen erwähnt. Das Kloster wurde 1141 nach Zeven verlegt. Sehr...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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