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Lohnsteuerhilfe Hohnhorst

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Im Winkel 7, 31559 Haste
Telefon:05723798519
E-Mail:christian.kusch@vlh.de
Anschrift:Kleine Bünte 1a, 31559 Hohnhorst
Telefon:057237890047
Fax:057239081252
E-Mail:melanie.bruenger@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstraße 13, 31542 Bad Nenndorf
Telefon:017631499768
Sprechzeiten:MO 9-12
DO 9-12 und 15-17
Öffnungs­zeiten:MO 9-12
DO 9-12 und 15-17
Anschrift:Heerstr. 7, 30890 Barsinghausen
Telefon:05105778834
E-Mail:frank.sobotta@vlh.de
Anschrift:Holztrift 3, 31553 Sachsenhagen
Telefon:057257099650
E-Mail:ilona.heselhaus@vlh.de
Anschrift:Luther Weg 39, 31515 Wunstorf
Telefon:05031972213
E-Mail:martin.mueller-steffen@vlh.de
Anschrift:Bullerbachstr. 15, 30890 Barsinghausen
Telefon:051055969612
E-Mail:bernd.grundmann@vlh.de
Anschrift:Menzenweg 8, 30890 Barsinghausen
Telefon:051055133998
E-Mail:kerstin.kleineheismann@vlh.de
Anschrift:Fasanenweg 8, 30890 Barsinghausen
Telefon:05105585537
E-Mail:janet.walpuski-wenzel@vlh.de
Anschrift:Silberkuhle 1, 31867 Hülsede
Telefon:050435271
E-Mail:michael.voigt@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Hohnhorst? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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