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Gerichtsvollzieher in Lauenhagen - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Obergerichtsvollzieherin Hinze
4.73 km von Lauenhagen
Anschrift:Hüttenstr. 41, 31655 Stadthagen
Telefon:01714813442
Sprechzeiten:Di+Do 11:30-12:30 Uhr
(16)
Gerichtsvollzieher Brunzel
5.44 km von Lauenhagen
Anschrift:Enzer Str. 52a, 31655 Stadthagen
Telefon:057219326102
Fax:057239088919
Sprechzeiten:Di 8:30-9:30 Uhr Fr 10:30-11:30 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Dollweber
5.44 km von Lauenhagen
Anschrift:Enzer Str. 52a, 31655 Stadthagen
Telefon:057219959816
Fax:057219959817
Sprechzeiten:Di+Do 11-12 Uhr
(6)
Obergerichtsvollzieher Peinemann
5.44 km von Lauenhagen
Anschrift:Enzer Str. 52a, 31655 Stadthagen
Telefon:057218907560
Fax:057218907561
Sprechzeiten:Di+Do 11-12 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Probst
14.65 km von Lauenhagen
Anschrift:Ackerbeeke 6, 31683 Obernkirchen
Telefon:057243973798
Fax:057243973797
Sprechzeiten:Di 16:30-17:30 Uhr Do 9:30-10:30 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Struckmeier
16.59 km von Lauenhagen
Anschrift:Herminenstr. 30, 31675 Bückeburg
Telefon:0572281378
Fax:0572281274
Sprechzeiten:Di+Do 9:30-11 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Morawietz
16.59 km von Lauenhagen
Anschrift:Herminenstr. 30, 31675 Bückeburg
Telefon:057544589555
Fax:057544589555
Sprechzeiten:Mo 12-13 Uhr
Mi 9-10 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Lauenhagen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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