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Sozialämter in Pohle - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(42)
Sozialamt des Landkreises
12.17 km von Pohle
Anschrift:Breslauer Str. 2-4, 31655 Stadthagen
Telefon:057217030
Fax:057217031299
E-Mail:info@landkreis-schaumburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr Fr 8:30-12:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Pohle

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Sozialamt
5.28 km von Pohle
Anschrift:Amtsstraße 5, 31552 Rodenberg
Telefon:057237050
Fax:0
E-Mail:info@rodenberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 12.00 und Mo-Mi 13.30 - 16.00 Uhr, Do 13.30 - 18.00 Uhr
(8)
Sozialamt
7.45 km von Pohle
Anschrift:Rodenberger Allee 13, 31542 Bad Nenndorf
Telefon:057237040
Fax:0572370455
E-Mail:info@bad-nenndorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(4)
Sozialamt
8.16 km von Pohle
Anschrift:Rehrener Straße 25, 31749 Auetal
Telefon:057521810
Fax:0575218188
E-Mail:rathaus@auetal.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
(11)
Sozialamt
8.88 km von Pohle
Anschrift:Bergamtstraße 5, 30890 Barsinghausen
Telefon:051057742280
Fax:051057742203
E-Mail:info@stadt-barsinghausen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(11)
Sozialamt
10.99 km von Pohle
Anschrift:Süntelstraße 9, 31785 Hameln
Telefon:051519030
Fax:051519031502
E-Mail:Sozialamt@hameln-pyrmont.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Donnerstag: 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 Uhr - 13:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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