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Ordnungsämter in Stadthagen - Öffnungszeiten

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(13)
Fachbereich Bürgerdienste
2.04 km von Stadthagen
Anschrift:Rathauspassage 1, 31655 Stadthagen
Telefon:057217820
Fax:05721782110
E-Mail:stadtverwaltung@stadthagen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(13)
Ordnungsamt des Landkreises
2.24 km von Stadthagen
Anschrift:Jahnstr. 20, 31655 Stadthagen
Telefon:057217030
Fax:057217031299
E-Mail:info@landkreis-schaumburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr Fr 8:30-12:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Stadthagen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Ordnungsamt
6.38 km von Stadthagen
Anschrift:Bahnhofstraße 7, 31691 Helpsen
Telefon:0572439822
Fax:0572439830
E-Mail:k.hamelberg@sg-nienstaedt.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-12 Uhr und 14-18 Uhr Di 8-12 Uhr und 14-16 Uhr Mi 8-13 Uhr Do 8-12 Uhr und 14-17 Uhr Fr 8-13 Uhr
(3)
Ordnungsamt
6.96 km von Stadthagen
Anschrift:Bahnhofstraße 55a, 31698 Lindhorst
Telefon:05725700110
Fax:05725700135
E-Mail:info@sg-lindhorst.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr, mittwochs geschlossen
(1)
Ordnungsamt
7.34 km von Stadthagen
Anschrift:Hauptstraße 46, 31712 Niedernwöhren
Telefon:05721970611
Fax:05721970618
E-Mail:info@sg-niedernwoehren.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr und 14-17 Uhr Di Mi Fr 9-12 Uhr Do 14-18 Uhr
(3)
Ordnungsamt
7.94 km von Stadthagen
Anschrift:Marktplatz 4, 31683 Obernkirchen
Telefon:0572439525
Fax:0572439549
E-Mail:info@obernkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8.30-12.00 und Do 14.00-18.00 Uhr
(3)
Ordnungsamt
8.62 km von Stadthagen
Anschrift:Rehrener Straße 25, 31749 Auetal
Telefon:0575218130
Fax:0575218188
E-Mail:rathaus@auetal.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 8-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ordnungsamt Stadthagen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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