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Sozialämter in Hollern-Twielenfleth - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(21)
Sozialamt des Landkreises
4.39 km von Hollern-Twielenfleth
Anschrift:Am Sande 2, 21682 Stade
Telefon:0414112305
Fax:04141121025
E-Mail:sozialamt@landkreis-stade.de
Öffnungs­zeiten:Infoschalter:
Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 13-16 Uhr und Do 13-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Hollern-Twielenfleth

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(6)
Sozialamt
4.43 km von Hollern-Twielenfleth
Anschrift:Hinterm Hagedorn 12, 21682 Stade
Telefon:041414010
Fax:04141401212
E-Mail:info@stadt-stade.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(9)
Sozialamt
16.35 km von Hollern-Twielenfleth
Anschrift:Herrenstraße 25, 21698 Harsefeld
Telefon:04164887150
Fax:04164887300
E-Mail:info@harsefeld.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(21)
Sozialamt
17.99 km von Hollern-Twielenfleth
Anschrift:Bahnhofstr. 7, 21614 Buxtehude
Telefon:041615010
Fax:0416150171555
E-Mail:stadtverwaltung@stadt.buxtehude.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo, Mi-Fr 8-12 Uhr
Do 13:30-18 Uhr
(52)
Soziales Kreis Pinneberg (Landratsamt)
17.99 km von Hollern-Twielenfleth
Anschrift:Kurt-Wagener-Str. 11, 25337 Elmshorn
Telefon:0412145020115
E-Mail:info@kreis-pinneberg.de
Öffnungs­zeiten:https://www.kreis-pinneberg.de/
Anschrift:Schulstraße 15-17, 25335 Elmshorn
Telefon:04121231150
Fax:0412122384
E-Mail:hauptamt@elmshorn.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung wird empfohlen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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