Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Mühlenstraße 18, 49401 Damme |
Telefon: | 0549166247 |
Fax: | 0549166288 |
E-Mail: | anja.haskamp@damme.de |
Anschrift: | Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta |
Telefon: | 044418980 |
Fax: | 044418981037 |
E-Mail: | info@landkreis-vechta.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Rathausplatz 13, 49439 Steinfeld (Oldenburg) |
Telefon: | 054928638 |
Fax: | 054928637 |
E-Mail: | info@steinfeld.de |
Anschrift: | Große Straße 19, 49451 Holdorf |
Telefon: | 0549498521 |
Fax: | 0549498599 |
E-Mail: | bolles@holdorf.de |
Anschrift: | Küsterstraße 4, 49434 Neuenkirchen-Vörden |
Telefon: | 05493987160 |
Fax: | 05493987199 |
E-Mail: | info@neuenkirchen-voerden.de |
Anschrift: | Hauptstraße 80, 49448 Lemförde |
Telefon: | 0544320955 |
Fax: | 0544320997 |
E-Mail: | rathaus@lemfoerde.de |
Anschrift: | Rathausmarkt 1, 49356 Diepholz |
Telefon: | 05441909322 |
Fax: | 05441909254 |
E-Mail: | bauamt@stadt-diepholz.de |
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Damme im Landkreis Vechta ist sehr bekannt als Karnevalsstadt und liegt am Naturpark Dümmer. Bereits in der Mittel- und Jungsteinzeit besiedelt, wurde Damme erst 1564 erstmals urkundlich erwähnt...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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