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Sozialämter in Dinklage - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Sozialamt
1.65 km von Dinklage
Anschrift:Am Markt 1, 49413 Dinklage
Telefon:044438990
Fax:04443899250
E-Mail:kontakt@dinklage.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 12.30 Uhr, Di, Fr 14.30 - 16.30 Uhr, Do 14.30 - 18.00 Uhr
(9)
Sozialamt des Landkreises
15.57 km von Dinklage
Anschrift:Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Telefon:044418980
Fax:044418981037
E-Mail:info@landkreis-vechta.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Do 14:30-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Dinklage

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
7.31 km von Dinklage
Anschrift:Große Straße 19, 49451 Holdorf
Telefon:0549498518
Fax:0549498599
E-Mail:baeuning@holdorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(4)
Sozialamt
8.97 km von Dinklage
Anschrift:Vogtstraße 26, 49393 Lohne (Oldenburg)
Telefon:044428865007
Fax:044428868500
E-Mail:rathaus@lohne.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mo-Do 14:30-16 Uhr
(1)
Sozialamt
10.31 km von Dinklage
Anschrift:Am Rathausplatz 13, 49439 Steinfeld (Oldenburg)
Telefon:054928614
Fax:054928637
E-Mail:info@steinfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr Fr 8:30-12 Uhr
(11)
Sozialamt
10.45 km von Dinklage
Anschrift:Markt 1, 49160 Quakenbrück
Telefon:054311820
Fax:05431182118
E-Mail:info@artland.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00 - 13.00 Uhr, Mo-Mi 14.00 - 16.30 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(3)
Sozialamt
11.82 km von Dinklage
Anschrift:Kirchstr. 3, 49456 Bakum
Telefon:044468912
Fax:044468995
E-Mail:t.averbeck@bakum.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi 8.00 - 12.00 & 14.00 - 16.00 Uhr
Do 8.00 - 12.00 & 14.00 - 18.00 Uhr
Fr 8.00 - 12.30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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