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Ordnungsämter in Holdorf (Niedersachsen) - Öffnungszeiten

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Ordnungsamt
2.63 km von Holdorf (Niedersachsen)
Anschrift:Große Straße 19, 49451 Holdorf
Telefon:0549498513
Fax:0549498599
E-Mail:gruenebaum@holdorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(14)
Ordnungsamt des Landkreises
22.48 km von Holdorf (Niedersachsen)
Anschrift:Ravensberger Str. 20, 49377 Vechta
Telefon:044418980
Fax:044418981037
E-Mail:info@landkreis-vechta.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Do 14:30-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Holdorf (Niedersachsen)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(4)
Ordnungsamt
6.5 km von Holdorf (Niedersachsen)
Anschrift:Küsterstraße 4, 49434 Neuenkirchen-Vörden
Telefon:0549398710
Fax:05493987199
E-Mail:info@neuenkirchen-voerden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di+Fr 14-16 Uhr
(11)
Ordnungsamt
7.48 km von Holdorf (Niedersachsen)
Anschrift:Mühlenstraße 18, 49401 Damme
Telefon:0549166265
Fax:0549166288
E-Mail:christoph.fabrewitz@damme.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 12.30 Uhr, Mo, Di, Mi 14.00 - 16.00 Uhr, Do 14.00 - 18.00 Uhr
(4)
Ordnungsamt
7.63 km von Holdorf (Niedersachsen)
Anschrift:Am Rathausplatz 13, 49439 Steinfeld (Oldenburg)
Telefon:05492860
Fax:054928637
E-Mail:info@steinfeld.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:30-12 Uhr und 14-16 Uhr Fr 8:30-12 Uhr
(3)
Ordnungsamt
10.84 km von Holdorf (Niedersachsen)
Anschrift:Am Markt 1, 49413 Dinklage
Telefon:044438990
Fax:04443899250
E-Mail:kontakt@dinklage.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.30 - 12.30 Uhr, Di, Fr 14.30 - 16.30 Uhr, Do 14.30 - 18.00 Uhr
(21)
Ordnungsamt
11.02 km von Holdorf (Niedersachsen)
Anschrift:Lindenstraße 2, 49593 Bersenbrück
Telefon:054399620
Fax:05439962210
E-Mail:info@bersenbrueck.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ordnungsamt Holdorf (Niedersachsen)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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