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Gerichtsvollzieher in Visbek - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(11)
Obergerichtsvollzieher Imdieke
7.62 km von Visbek
Anschrift:Salbeiweg 7d, 49377 Vechta
Telefon:04441919252
Fax:04441919254
Sprechzeiten:Mo 9-10 Uhr
Anschrift:Jans Kamp 12, 49377 Vechta
Telefon:0444184773
Fax:04441973455
Sprechzeiten:Mo 11-12 Uhr Fr 10-11 Uhr im AG Vechta
(3)
Gerichtsvollzieherin Sperling
10.36 km von Visbek
Anschrift:Kapitelplatz 8, 49377 Vechta
Telefon:044418706211
Sprechzeiten:Do 10:30-11:30 Uhr im AG Vechta
(0)
Gerichtsvollzieherin Deux
10.36 km von Visbek
Anschrift:Kapitelplatz 8, 49377 Vechta
Telefon:054191188010
Fax:054191188011
Sprechzeiten:Di 10-11 Uhr und Fr 11-12 Uhr im AG Vechta
(0)
Obergerichtsvollzieher Moormann
10.36 km von Visbek
Anschrift:Kapitelplatz 8, 49377 Vechta
Telefon:01739205782
Sprechzeiten:Do 9-10 Uhr im AG Vechta
(0)
Obergerichtsvollzieher Nagel
10.56 km von Visbek
Anschrift:Kleine Kirchstr. 4a, 49377 Vechta
Telefon:04441907671
Sprechzeiten:Di 16-17 Uhr Do 10-11 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Visbek? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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