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Anschrift: | Braunschweiger Str. 10, 27321 Thedinghausen |
Telefon: | 04204880 |
Fax: | 042048844 |
E-Mail: | info@thedinghausen.de |
Anschrift: | Lindhooper Str. 67, 27283 Verden (Aller) |
Telefon: | 0423115269 |
Fax: | 0423115603 |
E-Mail: | kreishaus@landkreis-verden.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Obernstr. 38, 28832 Achim |
Telefon: | 042029160544 |
Fax: | 042029160299 |
E-Mail: | stadt@stadt.achim.de |
Anschrift: | Hauptstraße 55, 28876 Oyten |
Telefon: | 0420791400 |
Fax: | 04207914036 |
E-Mail: | info@oyten.de |
Anschrift: | Große Str. 1, 27299 Langwedel |
Telefon: | 04232390 |
Fax: | 042323991 |
E-Mail: | ordnungsamt@langwedel.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 28844 Weyhe |
Telefon: | 04203710 |
Fax: | 0420371142 |
E-Mail: | rathaus@weyhe.de |
Anschrift: | Hinrich-Hanno-Platz 1, 28857 Syke |
Telefon: | 04242164303 |
Fax: | 04242164164 |
E-Mail: | info@syke.de |
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Thedinghausen ist Sitz der gleichnamigen Samtgemeinde. Die Gemeinde wird von der Weser durchflossen und befindet sich bei der Stadt Achim. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen der Taubenturm, das...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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