Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Breithof 6, 27802 Berne |
Telefon: | 04406941310 |
Fax: | 04406941149 |
E-Mail: | gemeinde@gemeinde-berne.de |
Anschrift: | Poggenburger Straße 15, 26919 Brake |
Telefon: | 04401927277 |
Fax: | 044013471 |
E-Mail: | landkreis-wesermarsch@lkbra.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 1, 26931 Elsfleth |
Telefon: | 0440450433 |
Fax: | 0440450439 |
E-Mail: | stadt@elsfleth.de |
Anschrift: | Parkstraße 53, 27798 Hude (Oldenburg) |
Telefon: | 04408921363 |
Fax: | 04408921399 |
E-Mail: | info@hude.de |
Anschrift: | Contrescarpe 72, 28195 Bremen |
Telefon: | 04213610 |
E-Mail: | info@bremen.de |
Anschrift: | Stedinger Str. 51, 27809 Lemwerder |
Telefon: | 0421673934 |
Fax: | 0421673951 |
E-Mail: | gemeinde@lemwerder.de |
Anschrift: | Damm 4, 28790 Schwanewede |
Telefon: | 0420974327 |
Fax: | 0420974182 |
E-Mail: | info@schwanewede.de |
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Berne liegt im Landkreis Wesermarsch im Bundesland Niedersachsen. Die Gemeinde gehört zum südlichen Teil der Wesermarsch. Eine beeindruckende Zinnfiguren-Ausstellung kann man im Berner Rathaus bestaunen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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