Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Rathausplatz 1, 26931 Elsfleth |
Telefon: | 0440450412 |
Fax: | 0440450439 |
E-Mail: | stadt@elsfleth.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Breithof 6, 27802 Berne |
Telefon: | 04406941230 |
Fax: | 04406941149 |
E-Mail: | gemeinde@gemeinde-berne.de |
Anschrift: | Rathausstraße 14, 26939 Ovelgönne |
Telefon: | 044808214 |
Fax: | 044808232 |
E-Mail: | info@ovelgoenne.de |
Anschrift: | Parkstraße 53, 27798 Hude (Oldenburg) |
Telefon: | 04408921336 |
Fax: | 04408921399 |
E-Mail: | info@hude.de |
Anschrift: | Pferdemarkt 12, 26105 Oldenburg |
Telefon: | 04412354444 |
Fax: | 04412352738 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Sophienstr. 27, 26180 Rastede |
Telefon: | 04402920132 |
Fax: | 04402920222 |
E-Mail: | gemeinde@rastede.de |
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Elsfleth im Landkreis Wesermarsch liegt im Oldenburger Land und wurde bereits um 1220 urkundlich erwähnt, weswegen Elsfleth zu den ältesten Orten an der Unterweser zählt. Bemerkenswert ist die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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