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Ausländerbehörden in Sickte - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(39)
Ausländerbehörde des Landkreises
9.85 km von Sickte
Anschrift:Lange Str. 26, 38300 Wolfenbüttel
Telefon:0533184300
Fax:0533184366
E-Mail:abh@lk-wf.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Sickte

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(44)
Ausländerbehörde
9.75 km von Sickte
Anschrift:Friedrich-Seele-Straße 7, 38122 Braunschweig
Telefon:05314701
Fax:05314706008
E-Mail:auslaenderbehoerde@braunschweig.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(31)
Ausländerstelle
22.5 km von Sickte
Anschrift:Joachim-Campe-Straße 6-8, 38226 Salzgitter
Telefon:053418394072
Fax:053418394932
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(80)
Ausländerbehörde
24.48 km von Sickte
Anschrift:Porschestraße 49, 38409 Wolfsburg
Telefon:05361281234
Fax:05361281500
E-Mail:auslaenderstelle@stadt.wolfsburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8:30-16:30 Uhr
Mi+Fr 8:30-12 Uhr
Do 8:30-17:30 Uhr
persönliche Beratung nach Terminvereinbarung
(93)
Ausländerbehörde des Landkreises
25.05 km von Sickte
Anschrift:Südertor 6, 38350 Helmstedt
Telefon:053511211116
Fax:053511211608
E-Mail:abh@landkreis-helmstedt.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung.
(101)
Ausländerbehörde des Landkreises
30.68 km von Sickte
Anschrift:Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn
Telefon:05371820
Fax:0537182357
E-Mail:landkreis@gifhorn.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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