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Ausländerbehörden in Aachen - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(103)
Ausländerbehörde
0.95 km von Aachen
Anschrift:Peterstraße 44-46 , 52062 Aachen
Telefon:02414320
Fax:02414321298
E-Mail:ordnungsamt@mail.aachen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Aachen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Anschrift:Hackländerstr. 1, 52064 Aachen
Telefon:024151985600
Fax:0241519883306
E-Mail:auslaenderamt@staedteregion-aachen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(67)
Ausländerbehörde des Landkreises
28.2 km von Aachen
Anschrift:Bismarckstr. 16, 52351 Düren
Telefon:02421220
Fax:02421221010900
E-Mail:mail@kreis-dueren◦de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo-Do 8.00-16.00 Uhr, Fr 8.00-13.00 Uhr
(103)
Ausländerbehörde des Landkreises
31.65 km von Aachen
Anschrift:Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg
Telefon:02452130
Fax:02452131100
E-Mail:info@kreis-heinsberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(132)
Ausländerbehörde des Landkreises
42.92 km von Aachen
Anschrift:Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
Telefon:022718310210
Fax:022718320210
E-Mail:02@rhein-erft-kreisde
Öffnungs­zeiten:nur nach Terminvereinbarung
(39)
Ausländerbehörde
43.66 km von Aachen
Anschrift:Bethlehemer Str. 9-11, 50126 Bergheim
Telefon:02271890
Fax:0227189239
E-Mail:rathaus@bergheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 und Do 13:30-18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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