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Lohnsteuerhilfe Bocholt

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Karolingerstr. 108, 46395 Bocholt
Telefon:02871232587
Fax:02871232550
E-Mail:gertrud.buedding@vlh.de
Anschrift:Elsholtweg 26, 46499 Hamminkeln
Telefon:028527030315
Fax:028527030316
E-Mail:stephanie.opladen@vlh.de
Anschrift:Grüner Weg 60, 46459 Rees
Telefon:028517008
Fax:02851917705
E-Mail:beate.henrich@vlh.de
Anschrift:Tannenweg 30, 46459 Rees
Telefon:02851961606
E-Mail:sandra.faltin@vlh.de
Anschrift:Hildegard-v.-Bingen-Str. 5, 46509 Xanten
Telefon:028019867772
E-Mail:michaela.niemeier@vlh.de
Anschrift:Hünxer Str. 19, 46569 Hünxe
Telefon:028589176786
E-Mail:rainer.vinkenfluegel@vlh.de
Anschrift:Seekenstegge 34, 46342 Velen-Ramsdorf
Telefon:028639242829
E-Mail:iris.hertog@vlh.de
Anschrift:Uedemer Str. 185a, 47546 Kalkar
Telefon:028249619922
Fax:0282493295
E-Mail:heike.calaminus@vlh.de
Anschrift:Stegerfeld 2b, 46569 Hünxe
Telefon:02858836027
E-Mail:metin.menguelogul@vlh.de
Anschrift:Hoher Weg 25, 46446 Emmerich
Telefon:028225377419
E-Mail:sebastian.jakob@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Bocholt? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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