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Sozialämter in Stadtlohn - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Sozialamt
0.93 km von Stadtlohn
Anschrift:Markt 3, 48703 Stadtlohn
Telefon:0256387500
Fax:02563879500
E-Mail:info@stadtlohn.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mo-Mi 14:30-16:30 Uhr und Do 14:30-17:30 Uhr
(22)
Sozialamt des Landkreises
17.36 km von Stadtlohn
Anschrift:Burloer Str. 93, 46325 Borken
Telefon:02861681100
E-Mail:info@kreis-borken.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Stadtlohn

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Sozialamt
7.28 km von Stadtlohn
Anschrift:Marktplatz 1, 48712 Gescher
Telefon:0254260130
Fax:02542606130
E-Mail:boemer@gescher.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30 - 12:30 und Mo-Mi 14:00 - 15:30, Do 14:00 - 18:00 Uhr
(8)
Sozialamt
8.25 km von Stadtlohn
Anschrift:Burgstraße 14, 48691 Vreden
Telefon:025643030
Fax:02564303105
E-Mail:info@vreden.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Do 14:30-18 Uhr
(9)
Sozialamt
10.02 km von Stadtlohn
Anschrift:Rathausplatz 1, 48683 Ahaus
Telefon:0256172330
E-Mail:info@ahaus.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Donnerstag 09:00 - 12:30 und 14:30 - 16:30 Uhr, Freitag 09:00 - 12:30 Uhr
(3)
Sozialamt
10.76 km von Stadtlohn
Anschrift:Winterswyker Str. 1, 46354 Südlohn
Telefon:028625820
Fax:0286258258
E-Mail:gemeinde@suedlohn.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Sozialamt
12.2 km von Stadtlohn
Anschrift:Coesfelder Straße 14, 46342 Velen
Telefon:028639260
Fax:02863926299
E-Mail:info@velen.de
Öffnungs­zeiten:Bürgerbüro Velen:
Mo-Fr 8-13 Uhr sowie Mo-Di 14-17 Uhr und Do 14-18 Uhr
jeden 1. Sa im Monat 9-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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