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Ausländerbehörden in Langerwehe - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(67)
Ausländerbehörde des Landkreises
7.67 km von Langerwehe
Anschrift:Bismarckstr. 16, 52351 Düren
Telefon:02421220
Fax:02421221010900
E-Mail:mail@kreis-dueren◦de
Öffnungs­zeiten:Allgemein:
Mo-Do 8.00-16.00 Uhr, Fr 8.00-13.00 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Langerwehe

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(102)
Ausländeramt der Städteregion Aachen
20.39 km von Langerwehe
Anschrift:Hackländerstr. 1, 52064 Aachen
Telefon:024151985600
Fax:0241519883306
E-Mail:auslaenderamt@staedteregion-aachen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(103)
Ausländerbehörde
20.57 km von Langerwehe
Anschrift:Peterstraße 44-46 , 52062 Aachen
Telefon:02414320
Fax:02414321298
E-Mail:ordnungsamt@mail.aachen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(52)
Ausländeramt
23.3 km von Langerwehe
Anschrift:Jahnplatz 1, 50171 Kerpen
Telefon:02237580
Fax:0223758102
E-Mail:stadtverwaltung@stadt-kerpen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 13:30-18:30 Uhr
(132)
Ausländerbehörde des Landkreises
24.1 km von Langerwehe
Anschrift:Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
Telefon:022718310210
Fax:022718320210
E-Mail:02@rhein-erft-kreisde
Öffnungs­zeiten:nur nach Terminvereinbarung
(39)
Ausländerbehörde
24.8 km von Langerwehe
Anschrift:Bethlehemer Str. 9-11, 50126 Bergheim
Telefon:02271890
Fax:0227189239
E-Mail:rathaus@bergheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 und Do 13:30-18:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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