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Lohnsteuerhilfe Linnich

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Hauptstr. 79, 52499 Baesweiler
Telefon:02401602537
Fax:02401602538
E-Mail:baerbel.gaevert@vlh.de
Anschrift:Friedensstr. 18, 52511 Geilenkirchen
Telefon:024514823623
Fax:024514823624
E-Mail:monika.lenz@vlh.de
Anschrift:Am Kammerbusch 9, 41812 Erkelenz
Telefon:024339035375
E-Mail:sandra.nachtigall@vlh.de
Anschrift:Husarenstr. 28, 41836 Hückelhoven
Telefon:0243384721
E-Mail:olga.haag@vlh.de
Anschrift:Jettchenweg 46, 41836 Hückelhoven
Telefon:024339594305
E-Mail:tatjana.schwan@vlh.de
Anschrift:Freiheitstr. 20a, 41812 Erkelenz
Telefon:024319748705
Fax:024319748706
E-Mail:dieter.hillebrecht-otten@vlh.de
Anschrift:Langweilerstr. 66, 52477 Alsdorf
Telefon:024049590450
Fax:024049590459
E-Mail:cassy.koch@vlh.de
Anschrift:Heerlenerstr. 30, 52531 Übach-Palenberg
Telefon:024519124408
E-Mail:irmgard.keller-hartmans@vlh.de
Anschrift:Am Erlenbruch 36, 52134 Herzogenrath
Telefon:024514823301
E-Mail:tanja.vieweg@vlh.de
Anschrift:Engelsholt 89a, 41069 Mönchengladbach
Telefon:02161590092
Fax:021615732647
E-Mail:stephan.wefers@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Linnich? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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