Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Brinckmannstraße 5, 40225 Düsseldorf |
Telefon: | 02118991 |
Fax: | 02118929083 |
E-Mail: | info@duesseldorf.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Stadionring 17, 40878 Ratingen |
Telefon: | 021025500 |
Fax: | 021025509250 |
E-Mail: | stadt@ratingen.de |
Anschrift: | Am Neumarkt 2, 41564 Kaarst |
Telefon: | 02131987816 |
Fax: | 02131987400 |
E-Mail: | info@kaarst.de |
Anschrift: | Dorfstr. 20, 40668 Meerbusch |
Telefon: | 02132916162 |
Anschrift: | Schimmelbuschstraße 11-13, 40699 Erkrath |
Telefon: | 021124076301 |
Fax: | 021124071203 |
E-Mail: | bauaufsicht@erkrath.de |
Anschrift: | Am Rathaus 1, 40721 Hilden |
Telefon: | 02103720 |
Fax: | 0210372601 |
E-Mail: | info@hilden.de |
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Historikern zufolge wurde das Gebiet des heutigen Stadtbezirks 04 schon im 9. Jahrhundert schriftlich dokumentiert. Der Bezirk ist links des Rheins gelegen im Westen Düsseldorfs. Zahlreiche Unternehmen...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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