Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Sonnenwall 85, 47051 Duisburg |
Telefon: | 020394000 |
Fax: | 02032834473 |
E-Mail: | stadtkasse@stadt-duisburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Rathaus 1, 45468 Mülheim an der Ruhr |
Telefon: | 02084552400 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Schwartzstr. 72, 46042 Oberhausen |
Telefon: | 02088252003 |
Fax: | 02088255210 |
E-Mail: | info@oberhausen.de |
Anschrift: | Rathausplatz 1, 47441 Moers |
Telefon: | 02841201385 |
Fax: | 0284120116865 |
E-Mail: | Stadtkasse@Moers.de |
Anschrift: | Hans-Böckler-Str. 26, 47506 Neukirchen-Vluyn |
Telefon: | 02845391170 |
Fax: | 02845391100 |
E-Mail: | info@neukirchen-vluyn.de |
Anschrift: | Platz d\'Agen 1, 46535 Dinslaken |
Telefon: | 0206466244 |
Fax: | 020646611244 |
E-Mail: | info@dinslaken.de |
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Das im westlichen Ruhrgebiet gelegene Duisburg gilt als eines der bedeutendsten Zentren innerhalb Nordrhein-Westfalens. Die Stadt, die sich direkt an der Mündung der Ruhr in den Rhein befindet, fand ihre...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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