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Tiefbauämter in Duisburg - Öffnungszeiten

Info zu Tiefbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Friedrich-Albert-Lange-Platz 7, 47051 Duisburg
Telefon:020394000
E-Mail:bauaufsicht@stadt-duisburg◦de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Duisburg

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(14)
Amt für Verkehrswesen und Tiefbau
8.21 km von Duisburg
Anschrift:Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon:02084556600
Fax:02084559999
E-Mail:info@muelheim-ruhr.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(7)
Tiefbauamt
10.23 km von Duisburg
Anschrift:Rathausplatz 1, 47441 Moers
Telefon:028412010
E-Mail:tiefbau.verkehr@moers.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8.00-12.00 Uhr und Di 15.00-17.00 Uhr
(7)
Bauamt - Tiefbauamt
10.72 km von Duisburg
Anschrift:Bahnhofstr. 66, 46042 Oberhausen
Telefon:02088251
Fax:02088252755
E-Mail:info@oberhausen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(7)
Tiefbauamt
14.55 km von Duisburg
Anschrift:Osterfelder Str. 9b, 46236 Bottrop
Telefon:02041700
Fax:02041703280
E-Mail:amt66@bottrop.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(0)
Servicestelle FB Tiefbau
14.77 km von Duisburg
Anschrift:Osterfelder Str. 9b, 46236 Bottrop
Telefon:020417030
Fax:02041703280
E-Mail:amt66@bottrop.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Fr 08.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Mi 08.30 - 12.30 Uhr, Do 08.30 - 12.30 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Tiefbauamt

Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.

Zuständigkeitsbereiche des Tiefbauamtes

Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.

Straßen- und Wegebau

Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.

Tunnelbau

Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie  Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.

Kanalbau

Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.

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