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KFZ-Zulassungsstellen in Überruhr-Holthausen - Öffnungszeiten

Info zu KFZ-Zulassungsstelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(151)
KFZ-Zulassungsstelle
6.24 km von Überruhr-Holthausen
Anschrift:Kaiser-Otto-Platz 1-5, 45276 Essen
Telefon:02018833999
Fax:02018833599
E-Mail:kfz@einwohneramt.essen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Überruhr-Holthausen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(6)
KFZ-Zulassungsstelle
9.33 km von Überruhr-Holthausen
Anschrift:Wildenbruchstr. 10, 45879 Gelsenkirchen
Telefon:02091699511
Fax:02091699588
E-Mail:stadt@gelsenkirchen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(6)
KFZ-Zulassungsstelle
12.03 km von Überruhr-Holthausen
Anschrift:Bulksmühle 17, 44777 Bochum
Telefon:0115
E-Mail:buergerservice@bochum.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(33)
KFZ-Zulassungsstelle
12.93 km von Überruhr-Holthausen
Anschrift:Wittener Str. 100, 58456 Witten
Telefon:0230220240
Fax:02336932222
E-Mail:zulassungsstelle@en-kreis.de
Öffnungs­zeiten:NUR für Terminkunden geöffnet
(13)
KFZ-Zulassungsstelle
13.46 km von Überruhr-Holthausen
Anschrift:Südstr. 8, 44625 Herne
Telefon:02323162580
Fax:02323162284
E-Mail:strassenverkehrsamt@herne.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
(22)
KFZ-Zulassung, Beratungsplätze des Bürgeramtes
14.22 km von Überruhr-Holthausen
Anschrift:Löhstraße 22-26, 45468 Mülheim an der Ruhr
Telefon:02084550
Fax:02084559999
E-Mail:info@muelheim-ruhr.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

KFZ-Zulassungsstelle

Die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde (Zulassungsstelle) ist als Teil des Straßenverkehrsamtes meist auf Landkreisebene angesiedelt. Das Fahrerlaubnis- und Zulassungswesen sind die wichtigsten Zuständigkeiten der Zulassungsbehörden.

Aufgaben der Zulassungsbehörden

Die KFZ-Zulassungsstelle ist primär für die Zulassung von Kraftfahrzeugen, das Ausstellen von Betriebserlaubnissen und Fahrerlaubnissen zuständig. Hauptaufgabe der Zulassungsstelle ist das Bearbeiten von An-, Um- und Abmelden von Kraftfahrzeugen.

Führerscheinstelle

Häufig ist der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt die Führerscheinstelle angeschlossen. Diese unterscheidet sich von der KFZ-Zulassungsbehörde, da sie sich ausschließlich dem Fahrerlaubniswesen widmet. Hingegen ist die Zulassungsstelle für das Zulassungswesen verantwortlich, wobei auch Fahrerlaubnisse ausgestellt werden können. Häufig ist der Zulassungsstelle eine Führerscheinstelle angeschlossen.

KFZ-Kennzeichen

Kraftfahrzeugkennzeichen können vielerorts online als Wunschkennzeichen reserviert werden. Es gibt verschiedene Arten der Kennzeichen, wie z. B. das Oldtimerkennzeichen oder das Überführungskennzeichen.

Zulassungsstellen und Kraftfahrt-Bundesamt

Oft besteht die Frage, ob die Zulassungsstellen untergeordnete Behörden des Kraftfahrt-Bundesamtes sind. Tatsächlich sind die Zulassungsbehörden Teil der Verwaltung von kreisfreien Städten bzw. Landratsämtern, sie sind demnach Teil der überregionalen Kommunalverwaltung.

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