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Friedhofsämter in Weilerswist - Öffnungszeiten

Info zu Friedhofsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Friedhofsverwaltung Weilerswist
1.77 km von Weilerswist
Anschrift:Bonner Str. 29, 53919 Weilerswist
Telefon:022549600176
Fax:022549600200
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Weilerswist

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(2)
Friedhofsverwaltung Erftstadt
7.08 km von Weilerswist
Anschrift:Holzdamm 10, 50374 Erftstadt
Telefon:022354090
Fax:02235409505
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-16 Uhr
(8)
Friedhofsverwaltung Bornheim
8.93 km von Weilerswist
Anschrift:Rathausstraße 2, 53332 Bornheim
Telefon:022229450
Fax:02222945126
E-Mail:info@stadt-bornheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
(12)
Friedhofsverwaltung Euskirchen
9.07 km von Weilerswist
Anschrift:Kölner Straße 75, 53879 Euskirchen
Telefon:0225114354
Fax:0225114249
E-Mail:info@euskirchen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(7)
Friedhofsverwaltung Swisttal
9.72 km von Weilerswist
Anschrift:Rathausstraße 115, 53913 Swisttal
Telefon:02255309310
Fax:02255309899
E-Mail:gemeinde.swisttal@swisttal.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-16 Uhr
Anschrift:Engeldorfer Straße 4, 50321 Brühl
Telefon:02232797420
Fax:0223248051
E-Mail:stadtverwaltung@bruehl.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr
Fr 8-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Friedhofsamt Weilerswist
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Friedhofsamt

Friedhofsämter sind mit der allgemeinen Verwaltung und dem Betrieb des Friedhofs- und Bestattungswesens betraut. Kommunale Friedhofsämter sind normalerweise für kommunale bzw. nicht-kirchliche Friedhofsanlagen zuständig.

Kommunales Friedhofswesen

Das kommunale Friedhofswesen ist als wesentlicher Zuständigkeitsbereich der Friedhofsverwaltungen hervorzuheben, sodass vorwiegend nicht-kirchliche Friedhöfe von kommunalen Friedhofsämtern verwaltet werden. Demnach ist die Zuständigkeit von Friedhofsverwaltungen in erster Linie von der Region sowie von der Trägerinstitution (z. B. Kirchengemeinde) abhängig.

Aufgaben der Friedhofsverwaltung

Die Friedhofsverwaltung umfasst regelmäßig die Organisation und Betriebsführung einer Friedhofsanlage. Zudem fällt den Friedhofsämtern häufig das Bestattungswesen als Aufgabenschwerpunkt zu. Das Bestattungswesen umfasst z. B. Aufgaben der Bestattungsberatung und der Grabstellenvergabe.

Bestattungswesen

Das Bestattungswesen wird normalerweise durch Friedhofsordnungen und –satzungen sowie Bestattungsgesetze geregelt. Wichtige Aspekte des Bestattungswesens sind u. a. die Leichenschau, Bestattungspflicht, Bestattungsarten und Trauerfeiern.

Friedhofsrecht

Das Friedhofsrecht stellt eine rechtliche Grundlage für das Friedhofs- und Bestattungswesen auf Länderebene dar. Im Rahmen des Friedhofsrechts werden Regelungen zum Friedhofswesen und zur Bestattungspflicht definiert. Am Landesfriedhofsrecht sind auch die kommunalen Friedhofssatzungen und –verordnungen orientiert.

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