ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Gerichtsvollzieher in Gelsenkirchen - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(16)
Gerichtsvollzieherin Wiechert
1.99 km von Gelsenkirchen
Anschrift:Auf der Reihe 39, 45884 Gelsenkirchen
Telefon:02099994313
Sprechzeiten:Mo+Mi 11:30-12:30 Uhr
(3)
Gerichtsvollzieher Brakhane
1.99 km von Gelsenkirchen
Anschrift:Auf der Reihe 39, 45884 Gelsenkirchen
Telefon:02099994317
Sprechzeiten:Mo+Mi 13-14 Uhr
(1)
Gerichtsvollzieher Linkamp
1.99 km von Gelsenkirchen
Anschrift:Auf der Reihe 39, 45884 Gelsenkirchen
Telefon:02099994311
Sprechzeiten:Di+Do 12-13 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Hoberg
1.99 km von Gelsenkirchen
Anschrift:Auf der Reihe 39, 45884 Gelsenkirchen
Telefon:02099994312
Sprechzeiten:Di+Do 11-12 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Hentschel
1.99 km von Gelsenkirchen
Anschrift:Auf der Reihe 39, 45884 Gelsenkirchen
Telefon:02099994314
Sprechzeiten:Mo+Mi 11:30-12:30 Uhr
(2)
Gerichtsvollzieher Homm
1.99 km von Gelsenkirchen
Anschrift:Auf der Reihe 39, 45884 Gelsenkirchen
Telefon:02099994318
Sprechzeiten:Mo 14-15 Uhr Mi 13-14 Uhr
(5)
Obergerichtsvollzieher Waschkewitz
8.26 km von Gelsenkirchen
Anschrift:Königswiese 13, 45894 Gelsenkirchen
Telefon:02093809131
Sprechzeiten:Mo+Mi 12-13 Uhr
(6)
Gerichtsvollzieherin Jochmann
8.26 km von Gelsenkirchen
Anschrift:Königswiese 13, 45894 Gelsenkirchen
Telefon:02093809134
Fax:020914899111
Sprechzeiten:Mo+Do 10-11 Uhr
(6)
Obergerichtsvollzieher Schwesig
8.26 km von Gelsenkirchen
Anschrift:Königswiese 13, 45894 Gelsenkirchen
Telefon:0209597966
Fax:02093609890
Sprechzeiten:Di+Do 12:30-13:30 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Ziske
8.26 km von Gelsenkirchen
Anschrift: Königswiese 13, 45894 Gelsenkirchen
Telefon:0209597966
Sprechzeiten:Mo+Mi 11:30-12:30 Uhr
1 - 10 von 14
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren