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Grünflächenämter in Schloß Holte-Stukenbrock - Öffnungszeiten

Info zu Grünflächenamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(3)
Amt für Landschaftsschutz des Landkreises
24.55 km von Schloß Holte-Stukenbrock
Anschrift:Wasserstraße 14, 33378 Rheda-Wiedenbrück
Telefon:05241850
Fax:05241854000
E-Mail:kreisverwaltung@kreis-guetersloh.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Schloß Holte-Stukenbrock

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Grünflächenamt Hövelhof
6.79 km von Schloß Holte-Stukenbrock
Anschrift:Schloßstraße 14, 33161 Hövelhof
Telefon:052575009142
Fax:052575009220
E-Mail:info@hoevelhof.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17:30 Uhr
(0)
Umwelt- und Naturschutzamt des Landkreises - Grünflächenamt
14.06 km von Schloß Holte-Stukenbrock
Anschrift:Felix-Fechenbachstr. 5, 32756 Detmold
Telefon:05231620
Fax:0
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Bürgerservice: Mo-Do 7:30-18 Uhr Fr 7:30-15 Uhr - Öffnungszeiten der Fachbereiche bitte telefonisch erfragen
(0)
Grünflächenamt Bad Lippspringe
15.36 km von Schloß Holte-Stukenbrock
Anschrift:Friedrich-Wilhelm-Weber-Platz 1, 33175 Bad Lippspringe
Telefon:05252260
Fax:0525226166
E-Mail:info@bad-lippspringe.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mo 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
(3)
Grünflächenamt Delbrück
16.28 km von Schloß Holte-Stukenbrock
Anschrift:Springpatt 3, 33129 Delbrück
Telefon:052509960
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mo-Mi 14-16:30 Uhr und Do 14-18 Uhr
(8)
Grünflächenamt
18.13 km von Schloß Holte-Stukenbrock
Anschrift:Eckendorfer Straße 43, 33609 Bielefeld
Telefon:0521510
Fax:0521512892
E-Mail:umweltbetrieb@bielefeld.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Grünflächenamt Schloß Holte-Stukenbrock
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Grünflächenamt

Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.

Aufgaben des Grünflächenamtes

Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.

Landschaftsbauliche Maßnahmen

Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.

Instandhaltung der Straßenbegrünung

Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.

Pflege von Grünanlagen und Spielplätzen

Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.

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