Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Münsterstraße 16, 33775 Versmold |
Telefon: | 054239540 |
Fax: | 05423954115 |
E-Mail: | mail@versmold.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Frankfurter Straße 3, 49214 Bad Rothenfelde |
Telefon: | 054242230 |
Fax: | 05424223198 |
E-Mail: | mail-box@gemeinde-bad-rothenfelde.de |
Anschrift: | Stievenstraße 3, 49201 Dissen am Teutoburger Wald |
Telefon: | 05421303160 |
Fax: | 05421303365 |
E-Mail: | buergerbuero@dissen.de |
Anschrift: | Glandorfer Straße 5, 49196 Bad Laer |
Telefon: | 05424291151 |
Fax: | 05424291119 |
E-Mail: | rathaus@bad-laer.de |
Anschrift: | Münsterstr. 14, 33428 Harsewinkel |
Telefon: | 05247935149 |
Fax: | 05247935170 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Schulstraße 5, 33829 Borgholzhausen |
Telefon: | 054258070 |
Fax: | 05425807199 |
E-Mail: | kontakt@borgholzhausen.de |
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Versmold im Kreis Gütersloh liegt in der Emssandebene, südlich des Teutoburger Waldes und gliedert sich in die Ortsteile Bockhorst, Hesselteich, Loxten, Oesterweg, Peckeloh und Versmold. Schon 1096 wurde...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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