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Anschrift: | Markt 9, 52511 Geilenkirchen |
Telefon: | 02451629213 |
Fax: | 02451629296 |
E-Mail: | winfried.brauner@geilenkirchen.de |
Anschrift: | Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg |
Telefon: | 02452130 |
Fax: | 02452131100 |
E-Mail: | info@kreis-heinsberg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Grabenstraße 11, 52499 Baesweiler |
Telefon: | 024018000 |
Fax: | 02401800117 |
E-Mail: | info@stadt.baesweiler.de |
Anschrift: | Burgstr. 10, 52538 Gangelt |
Telefon: | 02454588401 |
Fax: | 024542852 |
E-Mail: | info@gangelt.de |
Anschrift: | Rurdorfer Straße 64, 52441 Linnich |
Telefon: | 024629908317 |
Fax: | 024629908900 |
E-Mail: | mail@linnich.de |
Anschrift: | Hubertusstraße 17, 52477 Alsdorf |
Telefon: | 0240450207 |
Fax: | 0240457999207 |
E-Mail: | info@alsdorf.de |
Anschrift: | Nordsternstraße 25, 52134 Herzogenrath |
Telefon: | 02406830 |
Fax: | 02406836198 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Geilenkirchen im Kreis Heinsberg liegt ca. 20km nördlich von Aachen im Tal der Wurm und ist wurde schon 1170 erstmals urkundlich erwähnt. Sehr bekannt ist Geilenkirchen für die Selfkantbahn, welche seit...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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