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Gerichtsvollzieher in Rodenkirchen - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Gerichtsvollzieherin Ungethüm
3.65 km von Rodenkirchen
Anschrift:Roisdorfer Str. 14, 50969 Köln
Telefon:02219362505
Fax:0220473813
Sprechzeiten:Di+Do 13-14 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Prinz
3.65 km von Rodenkirchen
Anschrift:Roisdorfer Str. 14, 50969 Köln
Telefon:02219367112
Fax:02219367122
Sprechzeiten:Mi 15-16 Uhr Fr 10-11 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Neumair
3.65 km von Rodenkirchen
Anschrift:Roisdorfer Str. 14, 50969 Köln
Telefon:02219362503
Fax:0223229619
Sprechzeiten:Di+Do 14-15 Uhr
(5)
Gerichtsvollzieherin Weber
3.65 km von Rodenkirchen
Anschrift:Roisdorfer Str. 14, 50969 Köln
Telefon:02219362507
Fax:02645972315
Sprechzeiten:Mo+Mi 14-15 Uhr
(8)
Gerichtsvollzieher Kinnen
3.65 km von Rodenkirchen
Anschrift:Roisdorfer Str. 14, 50969 Köln
Telefon:02219362504
Fax:02232920563
Sprechzeiten:M+Mi 14-15 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Strunk
3.65 km von Rodenkirchen
Anschrift:Roisdorfer Str. 14, 50969 Köln
Telefon:02219367129
Fax:02255953709
Sprechzeiten:Mo 9-10 Uhr Do 13-14 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Blum
4.28 km von Rodenkirchen
Anschrift:Bernhard-Feilchenfeld-Str. 13, 50969 Köln
Telefon:02213604949
Sprechzeiten:Mo+Mi 13-14 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Schneider
4.28 km von Rodenkirchen
Anschrift:Bernhard-Feilchenfeld-Str. 13, 50969 Köln
Telefon:02213508950
Sprechzeiten:Di+Do 14-15 Uhr
(24)
Gerichtsvollzieher Kloß
4.99 km von Rodenkirchen
Anschrift:Frankfurter Straße 538, 51143 Köln
Telefon:01709884450
Fax:02203909077
Sprechzeiten:Di+Do 13-14 Uhr
(23)
Gerichtsvollzieher Piel
4.99 km von Rodenkirchen
Anschrift:Bahnhostr. 58, 51143 Köln
Telefon:022039079185
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr Do 10-11 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Rodenkirchen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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