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Anschrift: | Grabenstraße 11, 52499 Baesweiler |
Telefon: | 024018000 |
Fax: | 02401800117 |
E-Mail: | info@stadt.baesweiler.de |
Anschrift: | Zollernstraße 20, 52066 Aachen |
Telefon: | 024151980 |
Fax: | 024151982683 |
E-Mail: | ordnungsangelegenheiten@staedteregion-aachen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausplatz 4, 52531 Übach-Palenberg |
Telefon: | 024519790 |
Fax: | 024519791150 |
E-Mail: | info@uebach-palenberg.de |
Anschrift: | Hubertusstraße 17, 52477 Alsdorf |
Telefon: | 0240450238 |
Fax: | 0240457999238 |
E-Mail: | info@alsdorf.de |
Anschrift: | Dietrich-Mülfahrt-Straße 11-13, 52457 Aldenhoven |
Telefon: | 02464586123 |
Fax: | 02464586222 |
E-Mail: | gemeinde@aldenhoven.de |
Anschrift: | Markt 9, 52511 Geilenkirchen |
Telefon: | 02451629917 |
Fax: | 02451629960 |
E-Mail: | dirk.beemelmanns@geilenkirchen.de |
Anschrift: | Rurdorfer Straße 64, 52441 Linnich |
Telefon: | 024629908317 |
Fax: | 024629908900 |
E-Mail: | mail@linnich.de |
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Baesweiler im Kreis Aachen ist gegliedert in Baesweiler, Beggendorf, Flovrich, Loverich, Oidtweiler, Puffendorf und Setterich und wurde 952 erstmals urkundlich erwähnt. Sehenswert sind unter anderem die...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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