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Gerichtsvollzieher in Monheim am Rhein - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(24)
Gerichtsvollzieher Mackensen
1.13 km von Monheim am Rhein
Anschrift:Anne-Frank-Str. 19, 40789 Monheim
Telefon:02173204839
Sprechzeiten:Di 14-15 Uhr Do 8-9 Uhr
(24)
Gerichtsvollzieherin Holzbecher
2.86 km von Monheim am Rhein
Anschrift:Am Schiefersgrund 82b, 40764 Langenfeld
Telefon:02173989745
Fax:02173989745
E-Mail:ogvholzbecher@gmail.com
Sprechzeiten:Di+Do 12-13 Uhr
(19)
Gerichtsvollzieher Dorau
3.11 km von Monheim am Rhein
Anschrift:Bahnhofstr. 37, 40764 Langenfeld
Telefon:021731018583
Fax:021731018975
Sprechzeiten:Mo 9:30-11:30 Uhr und 13:30-15:30 Uhr Do 15-18 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Sommer
3.11 km von Monheim am Rhein
Anschrift:Bahnhofstr. 37, 40764 Langenfeld
Telefon:021731061895
Fax:0211234840
Sprechzeiten:Di+Do 11:45-12:45 Uhr
(6)
Gerichtsvollzieher Quast
7.79 km von Monheim am Rhein
Anschrift:Richrather Str. 51a, 40723 Hilden
Telefon:02103880560
Fax:02103880561
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr Do 9:30-10:30 Uhr
(12)
Gerichtsvollzieherin Hoffmann
8.16 km von Monheim am Rhein
Anschrift:Südstr. 11, 40721 Hilden
Telefon:02103968606
Fax:02103968607
Sprechzeiten:Di 14:30-15:30 Uhr Do 8:30-9:30 Uhr
(13)
Gerichtsvollzieher Walgenbach
18.62 km von Monheim am Rhein
Anschrift:Schöllerheider Str. 18, 40822 Mettmann
Telefon:021238235169
Fax:021238030463
Sprechzeiten:Di+Do 11-12 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Kreyenpoth
19.59 km von Monheim am Rhein
Anschrift:Hofstadt 1a, 40822 Mettmann
Telefon:0205168530
Fax:02104805077
Sprechzeiten:Di+Do 12-13 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Rutenkolk
22.28 km von Monheim am Rhein
Anschrift:Maikammer 47a, 42489 Wülfrath
Telefon:02051604315
Fax:02058894653
Sprechzeiten:Di+Do 10-11 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Altintzoglou
24.52 km von Monheim am Rhein
Anschrift:Holterkamp 18, 40880 Ratingen
Telefon:02102943873
Fax:02102943873
Sprechzeiten:Mo 9-10:30 Uhr Mi 15-16:30 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Monheim am Rhein? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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