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Forstämter in Oer-Erkenschwick - Öffnungszeiten

Info zu Forstamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(81)
Forstbetriebsbezirk Recklinghausen
4.24 km von Oer-Erkenschwick
Anschrift:Brößweg 40, 45897 Gelsenkirchen
Telefon:01715872665
Fax:020994773150
E-Mail:ruhrgebiet@wald-und-holz.nrw.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
(20)
Forstbetriebsbezirk Haltern
10.16 km von Oer-Erkenschwick
Anschrift:Plaggenheide 5, 45721 Haltern
Telefon:0236414780
Fax:020994773150
E-Mail:ruhrgebiet@wald-und-holz.nrw.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
(28)
Forstbetriebsbezirk Dorsten
17.52 km von Oer-Erkenschwick
Anschrift:Coesfelder Straße 13, 46342 Velen
Telefon:01715872663
Fax:020994773150
E-Mail:ruhrgebiet@wald-und-holz.nrw.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Oer-Erkenschwick

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(32)
Forstbetriebsbezirk Haard
6.46 km von Oer-Erkenschwick
Anschrift:Stiftsplatz 5b, 45721 Haltern
Telefon:02364106923
Fax:020994773150
E-Mail:ruhrgebiet@wald-und-holz.nrw.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
(31)
Regionalforstamt Ruhrgebiet
16.23 km von Oer-Erkenschwick
Anschrift:Brößweg 40, 45897 Gelsenkirchen
Telefon:0209947730
Fax:020994773150
E-Mail:ruhrgebiet@wald-und-holz.nrw.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8:00 bis 12:30 und 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 12:30 Uhr
(42)
Forstbetriebsbezirk Werne
16.49 km von Oer-Erkenschwick
Anschrift:Römerstr. 38a, 59379 Selm
Telefon:02592249113
Fax:02592249180
E-Mail:ruhrgebiet@wald-und-holz.nrw.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
(15)
Forstbetriebsbezirk Dülmen
18 km von Oer-Erkenschwick
Anschrift:Mühlenweg 95, 48249 Dülmen
Telefon:025948928904
Fax:025191797470
E-Mail:muensterland@wald-und-holz.nrw.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
(33)
Forstbetriebsbezirk Bottrop
21.16 km von Oer-Erkenschwick
Anschrift:Hellen Str. 11, 46244 Bottrop
Telefon:02045402536
Fax:02045402537
E-Mail:ruhrgebiet@wald-und-holz.nrw.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Forstamt Oer-Erkenschwick
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Forstamt

Das Forstamt ist eine Verwaltungseinheit, die für die Betreuung von Waldflächen zuständig ist. Normalerweise kommt das Forstamt betriebswirtschaftlichen Aufgaben nach.

Bezeichnungen der Forstämter

Da die Forstverwaltungen auf Bundeslandebene organisiert sind, können ihre Bezeichnungen überregional variieren. Z. B. heißt die Landesforstverwaltung von Niedersachsen „Niedersächsische Landesforsten“. Ebenso können Forstämter je nach Verwaltungsebene auch als Revierförstereien o. ä. bezeichnet werden.

Aufgaben der Forstverwaltung

Kommunale Forstämter sind regelmäßig für die Verwaltung und Bewirtschaftung von kommunalen Waldgebieten (Staatswald) zuständig. Betriebswirtschaftliche Aspekte der Forstverwaltung umfassen u. a. die Holzproduktion und -vermarktung. Gleichfalls sind die Schutz- und Erholungsfunktionen des Waldes sicherzustellen.

Landesforstverwaltung und Bundesforstamt

Die Verwaltung öffentlicher Waldflächen obliegt regelmäßig den Landesforstverwaltungen. Hingegen sind Bundesforstämter explizit für die Bewirtschaftung jener Wälder zuständig, die sich im Besitz der Bundesrepublik Deutschland befinden (z. B. Truppenübungsplätze).

Besitzarten von Waldflächen

Etwa 48% der Waldfläche auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland sind in Privatbesitz. Man unterscheidet nicht nur zwischen privaten und kommunalen Waldgebieten, sondern zwischen Privatwald (in Privatbesitz), Staatswald auf Landesebene sowie Bundesebene und Körperschaftswald. Letzterer ist normalerweise im alleinigen Besitz einer Körperschaft des öffentlichen Rechts.

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