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Hochbauämter in Frechen - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Bauamt
1.17 km von Frechen
Anschrift:Johann-Schmitz-Platz 1-3, 50226 Frechen
Telefon:022345010
Fax:02234501219
E-Mail:rathaus@stadt-frechen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Bauamt des Landkreises - Hochbauamt
11.82 km von Frechen
Anschrift:Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
Telefon:02271830
Fax:022718320000
E-Mail:info@rhein-erft-kreis.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Frechen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(8)
Bauamt
6.9 km von Frechen
Anschrift:Friedrich-Ebert-Straße 40, 50354 Hürth
Telefon:0223353452
Fax:0223353245
E-Mail:rathaus@huerth.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(2)
Bauamt
8.08 km von Frechen
Anschrift:Jahnplatz 1, 50171 Kerpen
Telefon:02237580
Fax:0223758274
E-Mail:stadtverwaltung@stadt-kerpen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 13:30-18:30 Uhr
(2)
Bauamt
9.87 km von Frechen
Anschrift:Alte Kölner Str. 26, 50259 Pulheim
Telefon:02238808228
Fax:02238808345
E-Mail:stadtpulheim@pulheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Mi 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(5)
Bauamt
11.67 km von Frechen
Anschrift:Bethlehemer Str. 9-11, 50126 Bergheim
Telefon:02271890
Fax:0227189239
E-Mail:rathaus@bergheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 und Do 13:30-18:00 Uhr
(6)
Bauamt
11.92 km von Frechen
Anschrift:Holzdamm 10, 50374 Erftstadt
Telefon:02235409337
Fax:02235409505
E-Mail:bauordnungsamt@erftstadt.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Frechen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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