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Ausländerbehörden in Pulheim - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(132)
Ausländerbehörde des Landkreises
11.7 km von Pulheim
Anschrift:Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
Telefon:022718310210
Fax:022718320210
E-Mail:02@rhein-erft-kreisde
Öffnungs­zeiten:nur nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Pulheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(39)
Ausländerbehörde
10.96 km von Pulheim
Anschrift:Bethlehemer Str. 9-11, 50126 Bergheim
Telefon:02271890
Fax:0227189239
E-Mail:rathaus@bergheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00-12:00 und Do 13:30-18:00 Uhr
(37)
Ausländerbehörde
12.55 km von Pulheim
Anschrift:Paul-Wierich-Platz 2, 41539 Dormagen
Telefon:02133257512
Fax:02133257523
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8:30-12 Uhr Do 14-18 Uhr
(52)
Ausländeramt
14.88 km von Pulheim
Anschrift:Jahnplatz 1, 50171 Kerpen
Telefon:02237580
Fax:0223758102
E-Mail:stadtverwaltung@stadt-kerpen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Mi, Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 13:30-18:30 Uhr
(130)
Ausländerbehörde
16.51 km von Pulheim
Anschrift:Dillenburger Straße 56-66, 51105 Köln
Telefon:02212210
Fax:022122198710
E-Mail:stadtverwaltung@stadt-koeln.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(73)
Ausländerbehörde Rhein-Kreis Neuss
17.07 km von Pulheim
Anschrift:Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich
Telefon:021816010
Fax:021816013298
E-Mail:auslaenderbehoerde@rhein-kreis-neuss.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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