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Pressestellen in Pulheim - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Pressestelle Pulheim
1.12 km von Pulheim
Anschrift:Alte Kölner Str. 26, 50259 Pulheim
Telefon:02238808107
Fax:02238808345
E-Mail:stadtpulheim@pulheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Mi 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(3)
Pressestelle Rhein-Erft-Kreis
11.7 km von Pulheim
Anschrift:Willy-Brandt-Platz 1, 50126 Bergheim
Telefon:022718310112
Fax:02271832300
E-Mail:pressestelle@rhein-erft-kreis.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Pulheim

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Presseamt Rommerskirchen
7.92 km von Pulheim
Anschrift:Bahnstr. 51, 41569 Rommerskirchen
Telefon:0218380057
Fax:0218380090
E-Mail:info@rommerskirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Di 14-16:30 Uhr und Do 14-18 Uhr
(0)
Pressestelle Frechen
9.54 km von Pulheim
Anschrift:Johann-Schmitz-Platz 1-3, 50226 Frechen
Telefon:02234501230
Fax:02234501486
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Pressestelle Bergheim
10.97 km von Pulheim
Anschrift:Bethlehemer Str. 9-11, 50126 Bergheim
Telefon:0227189651
Fax:0227189239
E-Mail:rathaus@bergheim.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 13:30-17:45 Uhr
(0)
Pressestelle Dormagen
12.55 km von Pulheim
Anschrift:Paul-Wierich-Platz 2, 41539 Dormagen
Telefon:02133257260
Fax:0213325777000
E-Mail:presse@stadt-dormagen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Monheim am Rhein
13.04 km von Pulheim
Anschrift:Rathausplatz 2, 40770 Monheim am Rhein
Telefon:021739510
Fax:02173951899
E-Mail:presse@mettmann.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Pulheim
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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