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Anschrift: | Lindenstr. 33-37, 41515 Grevenbroich |
Telefon: | 0218165030 |
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Anschrift: | Kennedystr. 2, 50126 Bergheim |
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Anschrift: | Brucknerallee 115, 41236 Mönchengladbach |
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Anschrift: | Hohenzollernstr. 157, 41061 Mönchengladbach |
Telefon: | 021612760 |
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Anschrift: | Kölner Str. 61, 41812 Erkelenz |
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E-Mail: | poststelle@ag-erkelenz.nrw.de |
Anschrift: | Werdener Str. 1, 40227 Düsseldorf |
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Anschrift: | Nordring 2-8, 50171 Kerpen |
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Anschrift: | Hauptstr. 15, 40764 Langenfeld |
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Grevenbroich im Rhein-Kreis Neuss liegt im Städtedreieck Düsseldorf-Köln-Mönchengladbach und wurde 1297 urkundlich erwähnt. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen das Museum „Villa Erckens“...
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Das Nachlassgericht ist unter anderem für die Erteilung des Erbscheins, die Verwahrung und Eröffnung von Testamenten/Erbverträgen sowie die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen zuständig.
In den meisten Bundesländern ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk der Verstorbene seinen letzten Wohnsitz hatte bzw. der Ausschlagende seinen Wohnsitz hat. Eine Ausnahme bildet Baden-Württemberg, wo die staatlichen Notariate als Nachlassgerichte fungieren.
Nachlasspfleger werden regelmäßig von den Nachlassgerichten bestellt. Die Nachlasspflegschaft beschreibt eine gerichtlich angeordnete Pflegschaft zur Sicherung des Nachlasses. Diese Pflegschaft erfolgt normalerweise bis zur Annahme einer Erbschaft, oder bis unbekannte Erben ermittelt werden konnten.
Eine wesentliche Aufgabe des Nachlassgerichts ist die Entlassung von Testamentsvollstreckern. Der Testamentsvollstrecker wird meist vom Erblasser im Testament oder Erbvertrag benannt.
Unter der Erbausschlagung versteht man die ausdrückliche Erklärung, sowohl eine Erbschaft als auch alle damit verbundenen Rechte und Pflichten nicht anzunehmen. Anträge für die Erbausschlagung werden normalerweise vom Nachlassgericht bearbeitet.
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