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Gerichtsvollzieher in Bornheim/Rheinland - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(10)
Gerichtsvollzieher Stahlschmidt
11.65 km von Bornheim/Rheinland
Anschrift:Larstr. 138, 53844 Troisdorf
Telefon:022411654735
Fax:022411654792
Sprechzeiten:Di+Do 8-9 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Flamme-Hochstein
11.65 km von Bornheim/Rheinland
Anschrift:Larstr. 138, 53844 Troisdorf
Telefon:022418661583
Sprechzeiten:Mo 12-13 Uhr Di 9-10 Uhr
(9)
Gerichtsvollzieher Jentsch
15.67 km von Bornheim/Rheinland
Anschrift:Von-Liebig-Str. 13, 53359 Rheinbach
Telefon:022268989490
Sprechzeiten:Mo+Mi 10-11 Uhr
(11)
Gerichtsvollzieherin Horch
16.62 km von Bornheim/Rheinland
Anschrift:Bahnhofstr. 44, 53721 Siegburg
Telefon:022411682900
Fax:02208767987
Sprechzeiten:Di-Mi 12-13 Uhr
(15)
Gerichtsvollzieher Queck
16.62 km von Bornheim/Rheinland
Anschrift:Bahnhofstr. 44, 53721 Siegburg
Telefon:02241976684
Fax:02223299083
Sprechzeiten:Di+Do 8-9 Uhr
(11)
Gerichtsvollzieherin Kindermann
16.62 km von Bornheim/Rheinland
Anschrift:Bahnhofstr. 44, 53721 Siegburg
Telefon:02241976684
Fax:02227921669
Sprechzeiten:Di+Do 13-14 Uhr
(26)
Gerichtsvollzieher Zschau
16.71 km von Bornheim/Rheinland
Anschrift:Neue Poststr. 16a, 53721 Siegburg
Telefon:02241971852
Fax:02289458384
Sprechzeiten:Di+Fr 13-14 Uhr
(32)
Gerichtsvollzieher Lüneburg
16.71 km von Bornheim/Rheinland
Anschrift:Neue Poststr. 16a, 53721 Siegburg
Telefon:02241971847
Fax:02241971299
Sprechzeiten:Mo 14-15 Uhr Do 10-11 Uhr
(8)
Gerichtsvollzieher Schulze
16.71 km von Bornheim/Rheinland
Anschrift:Neue Poststr. 16a, 53721 Siegburg
Telefon:02241971849
Fax:032123699974
Sprechzeiten:Di 15-16 Uhr Do 10-11 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Schöllgen
18.6 km von Bornheim/Rheinland
Anschrift:Taubenstr. 14b, 53721 Siegburg
Telefon:0224178416
Fax:022411698079
Sprechzeiten:Di 9-10 Uhr Do 15-16:30 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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