ortsdienst.de bietet:

Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!


alle Ämter und Behörden in Ihrem Ort
regionale und saisonale Events/Veranstaltungen
Kleinanzeigen, Tickets, Hotels, Verbraucherzentrale
Topaktuelle Listung von TÜV, DEKRA, Zulassungsstelle
neueste Trends: Biobauern und Biohöfe in Ihrer Umgebung

Das Branchenbuch ortsdienst.de ist jetzt auch über Facebook zu erreichen!

Lohnsteuerhilfe Rheinisch-Bergischer Kreis

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Europaring 38, 51109 Köln
Telefon:022129754476
E-Mail:lyudmila.snizhko@vlh.de
Anschrift:Frankfurter Str. 593, 51145 Köln
Telefon:022036083266
Fax:022036083268
E-Mail:friedhelm.goergens@vlh.de
Anschrift:Deutz-Kalker-Str. 126, 50679 Köln
Telefon:0221834182
E-Mail:rainer.georg@vlh.de
(24)
Lohnsteuerhilfeverein Leichlingen (Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.)
16.36 km von Rheinisch-Bergischer Kreis
Anschrift:Bahnhofstr. 28, 42799 Leichlingen
Telefon:021713959076
E-Mail:richard.freundorfer@vlh.de
Anschrift:Follerstr. 64, 50676 Köln
Telefon:022180158827
E-Mail:anke.pfeilsticker@vlh.de
Anschrift:Wermelskirchenerstr. 43, 42859 Remscheid
Telefon:021919330884
Fax:021919330882
E-Mail:conny.meyer@vlh.de
Anschrift:Zülpicher Str. 257, 50937 Köln
Telefon:02214924776
E-Mail:adela.robu@vlh.de
Anschrift:Katternberger Straße 66, 42655 Solingen
Telefon:02123825766
Fax:02123825767
E-Mail:thomas.hack@vlh.de
Anschrift:Marienstr. 16, 42853 Remscheid
Telefon:021914646438
E-Mail:wolfgang.hober@vlh.de
Anschrift:Hildebrandstr. 5, 42653 Solingen
Telefon:021225306623
E-Mail:katja.kratz@vlh.de
1 - 10 von 73
FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe im Landkreis Rheinisch-Bergischer Kreis? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

Kostenloser Branchenbucheintrag
 
über 500.000 Einträge im Verzeichnis
dank besserer Platzierung endlich gefunden werden!
eigene Firmen­präsentation gestalten
Basiseintrag kostenlos!
Jetzt kostenfrei registrieren