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Ordnungsämter im Landkreis Rheinisch-Bergischer Kreis - Öffnungszeiten

Info zu Ordnungsamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(126)
Amt für Sicherheit und Ordnung
3.11 km von Rheinisch-Bergischer Kreis
Anschrift:Konrad Adenauer Platz 9, 51465 Bergisch Gladbach
Telefon:02202142374
E-Mail:geschaeftsstelle.fb3@stadt-gl.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(34)
Ordnungsamt
5.11 km von Rheinisch-Bergischer Kreis
Anschrift:Bergisch Gladbacher Str. 2, 51519 Odenthal
Telefon:022027100
Fax:02202710190
E-Mail:post@odenthal.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten: Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Di+Do 14-16 Uhr und 1. Do im Monat bis 18 Uhr geöffnet
(20)
Ordnungsamt
8.74 km von Rheinisch-Bergischer Kreis
Anschrift:Karlheinz-Stockhausen-Platz 1, 51515 Kürten
Telefon:02268939309
Fax:02268939140
E-Mail:gemeinde@kuerten.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8:00 - 12:00, Do 14:00 - 18:00 Uhr
(22)
Ordnungsamt
9.71 km von Rheinisch-Bergischer Kreis
Anschrift:Höhestraße 7-9, 51399 Burscheid
Telefon:021746700
Fax:02174670111
E-Mail:info@burscheid.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:15-18:00 Uhr, Di, Do 8:15-16:00 Uhr, Fr 8:15-12:00 Uhr
(29)
Ordnungsamt
9.86 km von Rheinisch-Bergischer Kreis
Anschrift:Rathausplatz, 51503 Rösrath
Telefon:02205802301
Fax:02205802230
E-Mail:infostadt@roesrath.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:00 - 12:00 Uhr, Do 14:00 - 18:00 Uhr
(43)
Ordnungsamt
10.82 km von Rheinisch-Bergischer Kreis
Anschrift:Hauptstr. 25, 51491 Overath
Telefon:022066020
Fax:02206602193
E-Mail:post@overath.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(12)
Ordnungsamt
15.65 km von Rheinisch-Bergischer Kreis
Anschrift:Am Büscherhof 1, 42799 Leichlingen
Telefon:02175992322
E-Mail:info@leichlingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Mi+Fr 8:30-12 Uhr
(22)
Ordnungsamt
15.8 km von Rheinisch-Bergischer Kreis
Anschrift:Telegrafenstraße 29-33, 42929 Wermelskirchen
Telefon:02196710322
Fax:02196710555
E-Mail:post@wermelskirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Mi 14-15 Uhr und Di+Do 14-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ordnungsamt Rheinisch-Bergischer Kreis
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ordnungsamt

Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.

Aufgaben des Ordnungsamtes

Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.

Maßnahmen zur Gefahrenabwehr

Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.

Überwachung des ruhenden Verkehrs

Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.

Kommunaler Ordnungsdienst

Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).

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