Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 16, 48485 Neuenkirchen |
Telefon: | 05973926341 |
Fax: | 0597392680 |
E-Mail: | gemeinde@neuenkirchen.de |
Anschrift: | Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt |
Telefon: | 02551692605 |
Fax: | 02551692400 |
E-Mail: | bauamt@kreis-steinfurt.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchstraße 19, 48493 Wettringen |
Telefon: | 025577843 |
Fax: | 025577845 |
E-Mail: | info@wettringen.de |
Anschrift: | Klosterstraße 14, 48431 Rheine |
Telefon: | 05971939435 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | stadt@rheine.de |
Anschrift: | Franz-Schratz-Str. 12, 48497 Salzbergen |
Telefon: | 05976947947 |
Fax: | 05976947920 |
E-Mail: | info@salzbergen.de |
Anschrift: | Emsdettener Str. 40, 48565 Steinfurt |
Telefon: | 025529250 |
Fax: | 02552925390 |
E-Mail: | info@stadt-steinfurt.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 48282 Emsdetten |
Telefon: | 02572922512 |
Fax: | 02572922199 |
E-Mail: | info@emsdetten.de |
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Neuenkirchen im nördlichen Münsterland befindet sich nahe der Landesgrenze zu Niedersachsen. Sehenswert sind unter anderem die St. Anna-Kirche und das alljährliche Kürbisfestival.
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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