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Hochbauämter in Neuenkirchen (Steinfurt) - Öffnungszeiten

Info zu Hochbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Bauamt (Neuenkirchen/Landkreis Steinfurt)
1.78 km von Neuenkirchen (Steinfurt)
Anschrift:Hauptstraße 16, 48485 Neuenkirchen
Telefon:05973926341
Fax:0597392680
E-Mail:gemeinde@neuenkirchen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30 - 12:30 und Mo, Di 14:00 - 16:00 Uhr, Do 14:00 - 17:30 Uhr
(0)
Bauamt des Landkreises - Hochbauamt
8.86 km von Neuenkirchen (Steinfurt)
Anschrift:Tecklenburger Straße 10, 48565 Steinfurt
Telefon:02551692605
Fax:02551692400
E-Mail:bauamt@kreis-steinfurt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-16:30 Uhr sowie Fr 8-13 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Neuenkirchen (Steinfurt)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Bauamt
3.82 km von Neuenkirchen (Steinfurt)
Anschrift:Kirchstraße 19, 48493 Wettringen
Telefon:025577843
Fax:025577845
E-Mail:info@wettringen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12:30 Uhr sowie Mo-Do 14-17 Uhr
(5)
Bauamt
7.26 km von Neuenkirchen (Steinfurt)
Anschrift:Klosterstraße 14, 48431 Rheine
Telefon:05971939435
Fax:0
E-Mail:stadt@rheine.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Do 15-17 Uhr
(2)
Bauamt
10.55 km von Neuenkirchen (Steinfurt)
Anschrift:Franz-Schratz-Str. 12, 48497 Salzbergen
Telefon:05976947947
Fax:05976947920
E-Mail:info@salzbergen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr
(3)
Bauamt
11.08 km von Neuenkirchen (Steinfurt)
Anschrift:Emsdettener Str. 40, 48565 Steinfurt
Telefon:025529250
Fax:02552925390
E-Mail:info@stadt-steinfurt.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo+Do 14-16 Uhr
(3)
Bauamt
12.32 km von Neuenkirchen (Steinfurt)
Anschrift:Am Markt 1, 48282 Emsdetten
Telefon:02572922512
Fax:02572922199
E-Mail:info@emsdetten.de
Öffnungs­zeiten:Mo - Fr 9:00 - 12:30 Uhr, Di 14:00 - 16:00 Uhr, Do 14:00 - 17:00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Hochbauamt Neuenkirchen (Steinfurt)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Hochbauamt

Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.

Aufgaben des Bauamtes

Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.

Unterscheidung: Bauamt und Bauaufsichtsbehörde

Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.

Baugenehmigungsverfahren

Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.

Bauleitplanung des öffentlichen Bauwesens

Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.

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