Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Hauptstraße 16, 48485 Neuenkirchen |
Telefon: | 05973926250 |
Fax: | 0597392680 |
E-Mail: | gemeinde@neuenkirchen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kirchstraße 19, 48493 Wettringen |
Telefon: | 025577815 |
Fax: | 025577845 |
E-Mail: | info@wettringen.de |
Anschrift: | Klosterstraße 14, 48431 Rheine |
Telefon: | 059719390 |
Fax: | 05971939663 |
E-Mail: | stadt@rheine.de |
Anschrift: | Franz-Schratz-Str. 12, 48499 Salzbergen |
Telefon: | 05976947948 |
Fax: | 05976947920 |
E-Mail: | huels@salzbergen.de |
Anschrift: | Emsdettener Straße 40, 48565 Steinfurt |
Telefon: | 02552925136 |
Fax: | 02552925148 |
E-Mail: | waterkamp@stadt-steinfurt.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 48282 Emsdetten |
Telefon: | 025729220 |
Fax: | 02572922199 |
E-Mail: | info@emsdetten.de |
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Neuenkirchen im nördlichen Münsterland befindet sich nahe der Landesgrenze zu Niedersachsen. Sehenswert sind unter anderem die St. Anna-Kirche und das alljährliche Kürbisfestival.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.
Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.
Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.
Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.
Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.
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