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Ausländerbehörden in Brüggen - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(214)
Ausländerbehörde des Landkreises
15.78 km von Brüggen
Anschrift:Rathausmarkt 3, 41747 Viersen
Telefon:02162390
Fax:02162391803
E-Mail:post@kreis-viersen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Brüggen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(109)
Ausländerbehörde
11.6 km von Brüggen
Anschrift:Theodor-Frings-Allee 22, 41747 Viersen
Telefon:02162101633
Fax:02162101649
E-Mail:buergerservice@viersen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 08.00 - 12.30 Uhr
(136)
Ausländerbehörde
21.83 km von Brüggen
Anschrift:Goebenstraße 4-8, 41061 Mönchengladbach
Telefon:021612553300
Fax:021612553390
E-Mail:auslaenderwesen@moenchengladbach.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(103)
Ausländerbehörde des Landkreises
22.25 km von Brüggen
Anschrift:Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg
Telefon:02452130
Fax:02452131100
E-Mail:info@kreis-heinsberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(168)
Ausländerbehörde
29.16 km von Brüggen
Anschrift:Am Hauptbahnhof 5, 47798 Krefeld
Telefon:02151863892
E-Mail:fb56@krefeld.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(73)
Ausländerbehörde Rhein-Kreis Neuss
35.38 km von Brüggen
Anschrift:Lindenstraße 10, 41515 Grevenbroich
Telefon:021816010
Fax:021816013298
E-Mail:auslaenderbehoerde@rhein-kreis-neuss.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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