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Gerichtsvollzieher in Kempen - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(6)
Gerichtsvollzieher Bruckenhüskes
0.68 km von Kempen
Anschrift:Hülser Str. 26, 47906 Kempen
Telefon:021529697187
Fax:02152148428
Sprechzeiten:Di, Mi, Do 12-13 Uhr
(7)
Gerichtsvollzieher Baitrusch
0.68 km von Kempen
Anschrift:Hülser Str. 2, 47906 Kempen
Telefon:021529697186
Fax:0215680508
Sprechzeiten:Mo, Mi, Fr 11-12 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Kunde
6.15 km von Kempen
Anschrift:Am Baumhof 15, 47799 Krefeld
Telefon:021511569509
Sprechzeiten:Di-Mi 12:30-13:30 Uhr
(5)
Gerichtsvollzieherin Drudik
10.33 km von Kempen
Anschrift:Bogenstraße 15, 47799 Krefeld
Telefon:021519313460
Sprechzeiten:Di-Mi 13-14 Uhr
(5)
Gerichtsvollzieher Winkels
10.33 km von Kempen
Anschrift:Bogenstraße 15, 47799 Krefeld
Telefon:021519313430
Sprechzeiten:Mo+Do 11-12 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Pellen
12.49 km von Kempen
Anschrift:Friedenstr. 60, 41334 Nettetal
Telefon:0215313581
Sprechzeiten:Di, Do 8:15-9:15 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieher Heymanns
13.05 km von Kempen
Anschrift:Königsallee 30, 41747 Viersen
Telefon:021629188816
Fax:021629188820
Sprechzeiten:Di+Do 11-12:30 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherin Oedinger
13.05 km von Kempen
Anschrift:Königsallee 30, 41747 Viersen
Telefon:021629188812
Fax:021629188820
Sprechzeiten:Mi 15:30-16:30 Uhr Do 11-12 Uhr
(5)
Gerichtsvollzieher Mirbach
13.05 km von Kempen
Anschrift:Königsallee 30, 41747 Viersen
Telefon:021629188814
Fax:021629188820
Sprechzeiten:Di+Do 12-13 Uhr
(4)
Gerichtsvollzieher Hahn
13.05 km von Kempen
Anschrift:Königsallee 30, 41747 Viersen
Telefon:021629188815
Fax:021629188820
Sprechzeiten:Di+Do 8-9 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Kempen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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