Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 20, 41366 Schwalmtal |
Telefon: | 021639460 |
Fax: | 02163946154 |
E-Mail: | info@gemeinde-schwalmtal.de |
Anschrift: | Rathausmarkt 3, 41747 Viersen |
Telefon: | 02162390 |
Fax: | 02162391726 |
E-Mail: | post@kreis-viersen.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Klosterstraße 38, 41379 Brüggen |
Telefon: | 021635701211 |
Fax: | 02163570165 |
E-Mail: | info@brueggen.de |
Anschrift: | Laurentiusstraße 19, 41372 Niederkrüchten |
Telefon: | 021639800 |
Fax: | 02163980111 |
E-Mail: | info@niederkruechten.de |
Anschrift: | Rathausplatz 25, 41844 Wegberg |
Telefon: | 0243483502 |
Fax: | 0243483888 |
E-Mail: | posteingang@stadt.wegberg.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 23, 41747 Viersen |
Telefon: | 021621010 |
Fax: | 02162101360 |
E-Mail: | stadt@viersen.de |
Anschrift: | Doerkesplatz 11, 41334 Nettetal |
Telefon: | 021538980 |
Fax: | 02153898898 |
E-Mail: | stadtnettetal@nettetal.de |
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Schwalmtal befindet sich inmitten der eindrucksvollen Landschaft des Naturparks Maas-Schwalm-Nette. Vermutlich fand der Ort bereits anno 1020 seine urkundliche Ersterwähnung. Der Mühlenturm in Amern und...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.
Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.
Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.
Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.
Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.
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