Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Am Rathaus 1, 48346 Ostbevern |
Telefon: | 02532820 |
Fax: | 025328246 |
E-Mail: | gemeinde@ostbevern.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Baßfeld 4-6, 48291 Telgte |
Telefon: | 02504130 |
Fax: | 0250413228 |
E-Mail: | rathaus@telgte.de |
Anschrift: | Münsterstr. 11, 49219 Glandorf |
Telefon: | 05426949914 |
Fax: | 05426949933 |
E-Mail: | gemeinde@glandorf.de |
Anschrift: | Am Magnusplatz 30, 48351 Everswinkel |
Telefon: | 0258288111 |
Fax: | 0258288511 |
E-Mail: | gemeinde@everswinkel.de |
Anschrift: | Vennemannstr. 5, 48157 Münster |
Telefon: | 02514921622 |
Fax: | 02514921629 |
E-Mail: | bezirksverwaltung-ost@stadt-muenster.de |
Anschrift: | Lange Kesselstraße 4-6, 48231 Warendorf |
Telefon: | 02581541333 |
Fax: | 02581542904 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
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Ostbevern liegt wenige Kilometer von Münster entfernt an der Bever. Schon um 1088 hatte der Ort seine urkundliche Ersterwähnung. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen neben Bischofs Poggenburg...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Bürgeramt ist als bürgernahe Behörde mit melderechtlichen Aufgaben betraut. Die Bedeutung des Bürgerservice zeigt sich etwa in erweiterten Öffnungszeiten und kürzeren Wartezeiten, was insbesondere in größeren Städten angestrebt wird.
Die Benennung des Bürgeramtes variiert regional. Oft werden die einschlägigen Behörden als Bürgerbüros, Einwohnermeldeämter oder Bürgerdienste bezeichnet. In der Schweiz sind Bürgerämter als Einwohnerkontrollen oder Personenmeldeämter bekannt.
Das Bürgeramt wurde in den 1980er Jahren etabliert, sodass erste Bürgerämter z. B. in Bielefeld oder Unna entstanden. Bürgerämter wurden schwerpunktmäßig in den 1990ern errichtet. Seitdem ist man vielerorts bemüht, entsprechend der Serviceorientierung die Erreichbarkeit der Bürgerämter zu verbessern.
Die meldebehördlichen Aufgaben gelten als obligatorisch für Bürgerämter. Neben Passangelegenheiten sowie An-, Ab- und Ummeldungen, ist die Ausstellung von Führungszeugnissen und amtlichen Beglaubigungen als Arbeitsschwerpunkt anzusehen. Zudem erteilt das Bürgerbüro Auskünfte aus dem Melderegister.
Neben meldebehördlichen Aufgaben ist die Zuarbeit zur Bevölkerungsstatistik wichtig für die Arbeit des Bürgeramts. Angaben zu An- und Abmeldungen sowie zu Sterbefällen sind dem Melderegister zu entnehmen. Die Bevölkerungsstatistik wird meist vom statistischen Amt der Kommune bzw. des Landkreises angefertigt.
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